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   BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18   

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https://dejure.org/2019,6776
BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18 (https://dejure.org/2019,6776)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - V ZB 62/18 (https://dejure.org/2019,6776)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - V ZB 62/18 (https://dejure.org/2019,6776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungshaft eines Betroffenen zur Abschiebung nach Italien wegen Ausreisepflicht i.R.e. Haftantrags

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungshaft eines Betroffenen zur Abschiebung nach Italien wegen Ausreisepflicht i.R.e. Haftantrags

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2
    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftdauer, Haftantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 -5
    Anordnung der Sicherungshaft eines Betroffenen zur Abschiebung nach Italien wegen Ausreisepflicht i.R.e. Haftantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines türkischen

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls - auf den konkreten Fall bezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, juris Rn. 11) - knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von acht Wochen erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

    Eine solche Erläuterung war nicht deshalb entbehrlich, weil die Flugbuchung durch eine andere Behörde erfolgen sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls - auf den konkreten Fall bezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, juris Rn. 11) - knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von acht Wochen erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Weder hat die Behörde ihre Darlegungen ergänzt noch haben das Amtsgericht oder das Beschwerdegericht das Vorliegen der seitens der Behörde nach § 417 Abs. 2 FamFG vorzutragenden Tatsachen aufgrund eigener Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) festgestellt (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft - was das Beschwerdegericht verkannt hat -auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Mai 2002 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 20; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), unzureichend.
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Die Behörde hätte jedenfalls - auf den konkreten Fall bezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, juris Rn. 11) - knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von acht Wochen erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft - was das Beschwerdegericht verkannt hat -auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Mai 2002 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 20; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), unzureichend.
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).
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